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BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Hessen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen
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>>>Mehr Infos zur Besoldung in Hessen
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Hessen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.02.2025 Hessen – Besoldungsrecht & Besoldungstabellen Die hessische Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsvorschriften geregelt und nutzt die Regelungskompetenz, die den Ländern seit 01.09.2006 übertragen wurde (Föderalismusreform). Hessen hat durch das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts die Besoldung reformiert Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2023/2024/2025 Für die Beamten in Hessen orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss des Landes Hessen (TV-Hessen). Hessen gehört als einziges Land nicht der TdL an und führt eigenständige Verhandlungen. Für 2022 und 2023 hat Hessen noch vor der TV-L ein Tarifergebnis erzielt. Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten: 2,2 Prozent mehr ab 01.08.2022, dann noch mal 1,8 Prozent ab 01.08.2023 (mind. 65 Euro). Die Laufzeit beträgt 28 Monate. Die Anwärterbezüge steigen zweimal um 35 Euro (01.08.2022 und 01.08.2023). Die Gewerkschaften in Hessen führen mit dem Land Hessen im Frühjahr 2024 eigenständige Verhandlungen. Das Ergebnis der TdL vom 09.12.2023 wird dabei nur bedingt eine Rolle spielen. |
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Die Besoldungstabellen für Hessen aktualisieren wir jeweils im Internet: |
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Der kinderbezogene Anteil im Familienzuschlag beträgt für die ersten beiden zu berücksichtigenden Kinder jeweils 249,50 Euro, das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind jeweils 764,66 Euro |
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Die Besoldungstabellen für Hessen aktualisieren wir jeweils im Internet:
www.besoldung-hessen.de ➚
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